Alarmanlagen
Verfügt die Alarmanlage über eine Wegfahrsperre, die bereits beim Scharfschalten aktiviert ist, muss die Anlage über eine ABE verfügen. Tritt die Wegfahrsperre erst bei Alarmauslösung in Aktion, ist keine ABE notwendig. Das gilt natürlich auch für alle Anlage ohne Wegfahrsperre. Das Alarmsignal muss nach 30 Sek. automatisch abschalten.
Auspuffanlagen
EG-ABE:
· jeder Auspufftopf ist mit einer E-Nummern-Stempelung versehen
· ersetzt die ABE in schriftlicher Form
· zusätzliche Eintragung entfällt, kann jedoch auf besonderen Wunsch erfolgen
 
ABE:
· ist stets mitzuführen
· zusätzliche Eintragung entfällt, kann jedoch auf besonderen Wunsch erfolgen
 
TüV-Gutachten:
· Anlage muss vom Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden
· nach Eintragung müssen keine weiteren Unterlagen mitgeführt werden
 
Eigenbau:
· bis Jj 1988: Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich
· ab Bj. 1989: zusätzlich Abgasuntersuchung erforderlich
 
Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis 13.09.1953 -> 90 Phon
20.05.1956 -> 87 Phon
31.12.1956 -> 84 Phon
12.09.1966 -> 82 Phon
30.09.1983 -> 84 dB(A)N
30.09.1990 -> 82 dB(A)N
ab 01.10.1995 -> 80 dB(A)N
Beleuchtung
Allgemeines:
· alle Beleuchtungseinrichtungen müssen grundsätzlich ein Prüfzeichen tragen
· ältere, geprüfte Leuchten sind mit einer "Prüfschlange" gekennzeichnet, neuere mit einem E-Zeichen
 
Blinker:
· Lenkerendenblinker (Ochsenaugen/Kellermänner)
  -> müssen eingetragen werden
  -> ab Bj. 10/1986 hinteres Blinkerpaar zusätzlich erforderlich
· Abstand der Blinker zueinander (gemessen von Blinkermitte zu Blinkermitte:
  -> vorne: 340-1000 mm
  -> hinten: 240-1000 mm
· min. 100 mm Abstand zum Scheinwerfer bzw. zur Rückleuchte
· Mindesthöhe: 350 mm
· Prüfzeichen auf Blinkergläser: R50 (11 steht für vorne; 12 für hinten)
 
Scheinwerfer:
· Doppelscheinwerfer
  -> Doppel-Fernlicht ist immer zulässig
  -> Doppel-Abblendlicht ist nur bei gemeinsamer Streuscheibe zulässig
· Standlicht ist nicht vorgeschrieben
· Zusatzscheinwerfer
  -> Nebel- und Fernscheinwerfer: Nebelscheinwerfer rechts; Fernscheinwerfer links (in Fahrtrichtung)
  -> max. 2 Fernscheinwerfer gleichzeitig (Original-Fernscheinwerfer muss evtl. abgeklemmt werden)
  -> bei 2 Zusatz-Fernscheinwerfer darf der Original-Scheinwerfer gleichzeitig mit Stand-/Abblendlicht betrieben werden
  -> 2 Nebelscheinwerfer: min. 250 mm vom Boden; max. Oberkante Abblendscheinwerfer
  -> dürfen nicht auf dem Sturzbügel montiert werden
  -> mit Hauptscheinwerfer in etwa auf einer Achse
  -> max. Abstand beider Scheinwerfer: 200 mm
· Kennnzeichnung der Scheinwerfer:
  -> H C/R oder 00 C/R -> Halogen: Abblend- und Fernlicht
  -> H C -> Halogen: nur Abblendlicht
  -> H R -> Halogen: nur Fernlicht
 
Rückleuchte
· Doppelrücklichter dicht nebeneinander sind zulässig
· nur eine Bremsleuchte zulässig
· Rückstrahler muss vorhanden sein
· Rück- und Bremsleuchte muss rot strahlen
Gepäckträger
· dürfen nicht scharfkantig oder instabil sein
· keine Eintragungspflicht
Kennzeichenhalter
· Höhe Kennzeichen: (bei belastetem Fahrzeug)
  -> Unterkante vom Kennzeichen min. 200 mm über Fahrbahn
  -> Oberkante vom Kennzeichen max. 1500 mm über Fahrbahn
· Sichtbarkeit: (Winkel, aus dem das Kennzeichen voll sichtbar sein muss)
  -> 30° nach oben
  -> 5° nach unten
  -> 30° seitlich
· Neigung des Kennzeichens:
  -> Oberkante max. 30° nach vorne
  -> Unterkante max. 15° nach vorne
· Kennzeichen muss beleuchtet sein
· keine Eintragungspflicht
Lenker
· komplettes Motorrad darf nicht breiter als 1 m sein
· Breite kann überschritten werden, wenn ein entsprechendes Teilegutachten für den Lenker vorliegt
· Griffhöhe über Sitzfläche max. 500 mm
· Lenker darf Finger nicht einklemmen (Lenkanschlag)
· Bohrungen
  -> nur zwischen den Klemmungen erlaubt
  -> nur einseitig (Kabelverlegung)
  -> Eintragungspflichtig
Rückspiegel
· Fläche: min. 60 qcm
· ab Bj. 1990 sind 2 Spiegel Pflicht
Sissybar
· theoretisch bis zu einer Höhe von 4 m zulässig (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs)
· scharfe Kanten und Spitzen sind nicht erlaubt
· keine Eintragungspflicht
Sitzbank
· Änderung der Anzahl der Sitzplätze ist eintragunspflichtig · Doppelsitz:
  -> mit Halteriemen zwischen den Sitzplätzen: min. 65 cm lang
  -> fester Haltegriff hinten oder seitlich: min. 60 cm lang
· Einzelsitz: Länge: 30-40 cm
Windschild
· müssen geprüft sein
· Eintragung ist u.U. auch bei Nich-Bauart-Genehmigung möglich
· Beim Fahren muss freie Sicht ÜBER das Windschild gegeben sein